Derzeit gilt die PGS 15 Version 1 vom Jan. 2025 gilt für die Errichtung von Lagern für verpackte gefährliche Stoffe.
Vorschriften über die Lagerung verpackter gefährlicher Stoffe
In den Niederlanden gibt es eine Zusammenstellung verschiedener Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die die Lagerung von verpackten Gefahrstoffen regeln. Nachfolgend finden Sie eine übersichtliche, scannbare Übersicht.
Verordnung über Aktivitäten im Bereich der lebendigen Umwelt (Bal)
Abschnitt 3.2.9 Bal behandelt die umweltschädliche Tätigkeit "Lagerung von gefährlichen Stoffen in Verpackungen".
ADR-Verordnung
Obwohl das ADR in erster Linie für den Transport gilt, werden ADR-Einstufungen auch im PGS 15 und in der Ball verwendet.
ADR liefert die Gefahrenklassifizierung von Stoffen (z.B. entzündlich, ätzend, giftig), die die Lagerungsanforderungen bestimmt.
ARIE & BRZO / Seveso
Für Unternehmen, die mit großen Mengen von Gefahrstoffen arbeiten, gelten zusätzliche Anforderungen:
- BRZO (Störfallverordnung) galt für sogenannte Seveso-Betriebe. Diese wurde nun in das Omgevingswet (AMvBs) aufgenommen.
- ARIE scheme (Supplementary Risk Inventory and Evaluation) richtet sich an Betriebe mit (etwas) geringeren Mengen, die aber immer noch ein Risiko für schwere Unfälle haben. ARIE basiert auf dem Arbowet und erfordert seit dem 1. Januar 2023 oder 2024 Anmeldungen, Risikoinventar, Sicherheitspolitik, Notfallpläne usw.
Bitte beachten Sie:überprüfen Sie für Ihre Situation, welches Datum und welche Schwellenwerte gelten und welche Verpflichtungen bestehen.
PGS 15 (Version 1.0, Januar 2025)
Für die Lagerung von verpackten Gefahrstoffen gilt die Richtlinie PGS 15. Sie enthält technische Anforderungen an den Brandschutz, den Arbeitsschutz und die Umweltsicherheit.
Die Richtlinie ist Teil einer Reihe von Richtlinien, die zahlreiche spezifische chemische Stoffe betreffen. PGS steht für Publication Series on Hazardous Substances.
Die Richtlinie ist Teil einer Reihe von Richtlinien, die eine Vielzahl von spezifischen chemischen Stoffen abdecken.
Geltungsbereich PGS 15:Lagerung von verpackten gefährlichen Stoffen, einschließlich Abfällen, CMR-Stoffen, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, entsprechend den Einstufungen im ADR.