Eine Änderung in den Regelungen des PGS 15/Version 2011-12 gegenüber dem PGS 15/Version 2005
ist nun vielen Kunden und Vollstreckern nicht entgangen, wie ein kürzlich geführtes Gespräch mit
Infomill, die viele Anfragen zu diesem Thema erhalten hat.
Es geht um die Frage §3.10/PGS15-2005 versus §3.10.2/PGS 15-2011/12.
Während die 1. Fassung noch vorschrieb, dass ein Brandschutzlagerschrank oder kurz BVOK,
eine SvO (Summary of Research) vom und auf dem Briefkopf des
Forschungsinstituts selbst
um nachzuweisen, dass ein PSCOK der Norm entspricht, ist in der 2. Version
des PGS 15 ist nur noch von einem "Produktzertifikat" die Rede.
Damit sind wir wieder im "Dschungel", denn wer soll dieses "Produktzertifikat" denn
ausgestellt werden, vom Lieferanten selbst? Der Anhang A.2 "Definitionen" des PGS 15-2011/12
gibt leider auch hier keine eindeutige Antwort.
Der neue § 3.10.2/PGS 15-2011/12 öffnet also wieder die Tür weit für Produkte, die nicht
getestet wurden, wie sie zum Zeitpunkt der CPR-15-Richtlinien waren.
Nicht jede Änderung ist also ein Fortschritt oder eine Verbesserung und schon gar nicht, wenn ein für jedermann
klares Kontrollinstrument wie das PoA des § 3.10/PGS 15-2005 weggenommen wird.
"Nur damit Sie es wissen."
ist nun vielen Kunden und Vollstreckern nicht entgangen, wie ein kürzlich geführtes Gespräch mit
Infomill, die viele Anfragen zu diesem Thema erhalten hat.
Es geht um die Frage §3.10/PGS15-2005 versus §3.10.2/PGS 15-2011/12.
Während die 1. Fassung noch vorschrieb, dass ein Brandschutzlagerschrank oder kurz BVOK,
eine SvO (Summary of Research) vom und auf dem Briefkopf des
Forschungsinstituts selbst
um nachzuweisen, dass ein PSCOK der Norm entspricht, ist in der 2. Version
des PGS 15 ist nur noch von einem "Produktzertifikat" die Rede.
Damit sind wir wieder im "Dschungel", denn wer soll dieses "Produktzertifikat" denn
ausgestellt werden, vom Lieferanten selbst? Der Anhang A.2 "Definitionen" des PGS 15-2011/12
gibt leider auch hier keine eindeutige Antwort.
Der neue § 3.10.2/PGS 15-2011/12 öffnet also wieder die Tür weit für Produkte, die nicht
getestet wurden, wie sie zum Zeitpunkt der CPR-15-Richtlinien waren.
Nicht jede Änderung ist also ein Fortschritt oder eine Verbesserung und schon gar nicht, wenn ein für jedermann
klares Kontrollinstrument wie das PoA des § 3.10/PGS 15-2005 weggenommen wird.
"Nur damit Sie es wissen."