Im Gegensatz zu den Niederlanden, wo die Zahl der durch Lithium-Ionen-Batterien verursachten Brände ebenfalls von Hand zu Hand zunimmt und man seit 2018 (1. Ankündigung) gespannt auf die Veröffentlichung der Richtlinie PGS 37-2 wartet, geht die Stadt New York das Thema sofort an, wie der folgende Artikel von News Cycle zeigt.
In den Niederlanden ist derzeit das Rundschreiben 2020-34193 mit dem Titel "Rundschreiben Risikomanagement Lithium-Ionen-Energieträger" ab dem 01.07.2020 in Kraft.
Dieses Rundschreiben regelt die Befreiung bis zu 333 kg von Lithium-Ionen-Batterien > 100 Wh und eine weitgehende Befreiung für bestimmte Branchen, z.B. Verkaufsräume, Ausstellungsräume und Geschäfte ohne Lagerung loser Energieträger. Für ein Fahrradgeschäft mit einem durchschnittlichen Gewicht von etwa 3,5 bis 5 kg pro Batterie bedeutet dies leicht eine Befreiung für etwa 95 bis 65 Batterien. Gelagerte gebrauchte Energieträger, ob in Geräte eingebaut oder nicht, die auf den Verkauf warten, werden nicht als in der Nutzungsphase befindlich betrachtet und fallen in den Anwendungsbereich des Rundschreibens. Das Laden (außerhalb der Aufsicht oder nach den Betriebszeiten) ist im Rundschreiben mindestens in einem Brandschutzschrank gemäß NEN-EN 14470-1 (Feuerwiderstand 60 oder 90 Minuten) vorgesehen. Der Entwurf PGS 37-2 wiederum nimmt z.B. das Aufladen von (großen Mengen von) Energieträgern von Elektrofahrrädern oder -rollern bei z.B. Essenslieferdiensten oder Share-Scooter-Unternehmen aus. Ob sich das alles in der Praxis als so "brandsicher" erweist, wird die Praxis zeigen. Die Stadt New York hat ihre Lektion offenbar schon vor einem Jahr gelernt. Jetzt sind wir dran !
Hiltra Barneveld B.V. bietet seit 2010 eine breite Palette an brandsicheren Lösungen für die Lagerung und das Laden von Lithium-Ionen-Batterien an. Zu den Möglichkeiten gehören Brandabschnitte mit KIWA-zertifizierten Detektions- und Löschsystemen.