Hiltra
PGS15 Hiltra® Horseboxes™ für DB Schenker
Die Zwischenlagerung (Umschlag/Crossdocking) von ungeöffneten ADR-zugelassenen Verpackungen ist nach der PGS 15 in einer sogenanntenHiltra® Horsebox™ erlaubt. Dabei handelt es sich speziell um Ladungen mit gefährlichen Stoffen, die Teil der Logistikkette sind. Die Seitenwände und die Rückwand der Hiltra® Horsebox™ müssen einen Feuerwiderstand von 60 Minuten bei einem Brand von außen nach innen aufweisen. Die Waren müssen mindestens 50 cm von der offenen Vorderseite entfernt und bis zu einer Höhe von maximal 50 cm unterhalb der Oberkante der Seitenwände und der Rückwand platziert werden. In einer Hiltra® Horsebox™ dürfen maximal 2000 kg brennbare Flüssigkeiten vorhanden sein. Es ist nicht erlaubt, Stoffe der ADR-Klassen 1, 2.3, 7, 5.2 (außer LQ bis 1000 kg), 6.2 (außer UN3291 und UN3373) und Gasflaschen in einer Hiltra® Horsebox™ zwischenzulagern. Die Lagerung von ADR-Stoffen der Verpackungsgruppe I ist ebenfalls nicht zulässig. Detaillierte Regelungen zur Verwendung einer Hiltra® Paardenbox™ entnehmen Sie bitte dem Kapitel 5 der PGS 15.
Hiltra® Pferdeboxen
Hiltra® Horsebox™